BMF: Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen

Abgabenordnung / Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 - S 2295/21/10001 :001) zur Ermittlung der steuerlichen Identifikationsnummer für die elektronische Übermittlung von Daten über Lohnersatzleistungen Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 28. Dezember 2023

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DasBMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: