BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG

Bewertung

Das BMF-Schreiben vom 20. Januar 2025 - IV D 4 - S 3225/00006/006/003 - gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

Quelle: BMF online vom 20. Januar 2025

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