BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz
Bewertung
Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 (IV D 4 - S 3225/00006/007/004) gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Quelle: BMF online vom 14. Januar 2026
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: