BMF: Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. März 2026 (III C 3 - S 7117-e/00003/005/058) zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlichem Umsatz unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 30. Juni 2022, V R 25/21 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 3. März 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: