BMF: Geändertes Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

Lohnsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 20. Februar 2025 wird das "geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025" bekannt gemacht .

Die Bekanntmachung vom 24. September 2024 (BStBl I Seite 1262) wird gleichzeitig aufgehoben.

Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (BMF vom 5. September 2024, Tz. 16 b, BStBl I S. 1255).

Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.

Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (BStBl I S. 1255) zu beachten.

Quelle: BMF online vom 20. Februar 2025

Download:

Das Muster der Lohnsteuerbescheinigung ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: