BMF: Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) und weiterer Maßnahmen

Gesetzgebung

Das BMF hat einer Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BGBl. 2020 II S. 946, 947) und weiterer Maßnahmen vorgelegt.

In diesem Gesetz werden die sich durch das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen dargestellt und die Anwendung sowie der Vorrang der BEPS-MLI-Regelungen hinsichtlich des jeweiligen Abkommens konkretisiert.

Quelle: BMF online vom 19. Dezember 2023

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Der Gesetzentwurf ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: