BMF: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter
Einkommensteuer/Aktivrentengesetz
Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Das vorliegende Gesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2 000 Euro monatlich (§ 3 Nummer 21 – neu – EStG).
Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2 000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sog. Aktivrente). Damit wird Arbeiten im Alter attraktiver. Die Regelung schafft durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nicht selbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize.
Quelle: BMF online vom 15. Oktober 2025
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