BMF: Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, so genannte Tonnagesteuer nach § 5a EStG
Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2026 (IV C 6 - S 2133-a/00023/006/020) wird im BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG, vom 10. Juli 2023 (BStBl I S. 1486) die Rn. 2a neu eingefügt. Außerdem werden die Rn. 1, 2, 14a und 15 geändert.
Quelle: BMF online vom 21. Oktober 2026
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