BMF: Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht
Abgabenordnung / Internationales Recht
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Juni 2026 (IV B 2 - S 1301/01410/007/264) zum Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht grundsätzlich Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 18. Juni 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: