BMF: Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. April 2026 (III C 2 - S 7279-a/00004/004/023) zur Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 30. April 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: