BMF: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2026 (IV D 2 - S 0403/00009/001/031) wurde zu den Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 23. Februar 2026
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