BMF: Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz

Außensteuergesetz

Mit BMF-Schreiben vom 25. Juni 2024 (IV B 5 - S 1369/19/10001 :004) werden die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 26. Juni 2024

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