BMF: Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Körperschaftsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. April 2024 (IV C 2 - S 2204/24/10001 :001) zu den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 17. Mai 2023, I R 42/19 bezüglich der gesonderten Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 24. April 2024
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