BMF: Körperschaftsteuerliche Organschaft; Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger
Körperschaftsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 (IV C 2 - S 2770/00042/002/081) zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 17. Juli 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: