BMF: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten nach DBA-Österreich
DBA-Österreich
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Sonderklassegebühren, die an in der Grenzzone ansässige Ärztinnen und Ärzte gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Diese wird mit BMF-Schreiben vom 8. Januar 2024 (IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012) bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 17. Januar 2024
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