BMF: Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2024 (IV C 5 - S 2363/19/10007 :004) zu den Einzelheiten zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 13. Dezember 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: