BMF: Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer

Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. November 2024 (IV C 5 - S 2332/23/10006 :001) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer Stellung genommen.

Quelle: BMF online vom 11. November 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: