BMF: Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung beziehungsweise Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024
Einkommensteuer
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz nimmt die Verwaltung mit BMF-Schreiben vom 1. Juni 2024 (IV C 5 - S 2347/24/10001 :001) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung.
Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1. Januar 2024 das BMF-Schreiben vom 16. November 2021.
Quelle: BMF online vom 3. Juni 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: