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BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2024
Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2023 - IV C 5 - S 2334/19/10010-005 - den anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.
Quelle:
BMF online vom 7. Dezember 2023
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des #BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: