BMF: Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025
Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 10. Dezember 2024 (IV C 5 - S 2334/19/10010-006) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2025 Stellung genommen und die nach der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl. I Nummer 394) festgesetzten Sachbezugswerte bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 10. Dezember 2024
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