BMF: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
Lohnsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 13. August 2026 (IV C 5 – S 2533/00123/008/012) wird das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2027 bekannt gemacht.
Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (BStBl I, S. 1255) zu beachten.
In Zeile 16c ist der nach § 3 Nummer 21 EStG steuerfrei belassene Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente zu bescheinigen. Im elektronischen Datensatz ist zusätzlich der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn zu übermitteln.
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Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: