BMF: Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 9. April 2026 (III C 3 - S 7279/00059/002/092) wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH) neu bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 22. April 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: