
BMF: Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 zum 1. Januar 2025
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. März 2025 (III C 3 - S 7360/00027/044/105) zur Neufassung des § 19 UStG und Neueinführung des § 19a UStG durch das JStG 2024 zum 1. Januar 2025 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 18. März 2025
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