Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Einkommensteuer

Mit BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026 (IV C 6 - S 2177/00016/042/056/IV C 5 - S 2334/00087/015) werden die Rn. 19 und 20 des BMF-Schreibens vom 5. November 2021 (BStBl I S. 2205) zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen geändert. Die Änderung ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn die zuvor geltenden Regelungen der Rn. 19 und 20 bis zum 31. Juli 2026 weiter angewandt werden.

Quelle: BMF online vom 21. Juli 2026

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: