BMF: Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Abgabenordnung / Umsatzsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 (IV D 1 - S 0123/24/10001 :001) wird die Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 12. Dezember 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: