BMF: Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Abgabenordnung / Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 (IV D 1 - S 0123/24/10001 :001) wird die Änderung der Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Unternehmer bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 12. Dezember 2024
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: