BMF: Obligatorische elektronische Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 (III C 5 - S 7287-a/00019/021/017) ergänzende Regelungen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 15. Oktober 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: