BMF: Ort der sonstigen Leistung bei der Schadensregulierung

Umsatzsteuer

Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 (III C 3 - S 7117-f/21/10001 :001) hat die Finanzverwaltung zum Ort der sonstigen Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Quelle: BMF online vom 4. Januar 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: