BMF: Ort der sonstigen Leistung bei der Schadensregulierung
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 (III C 3 - S 7117-f/21/10001 :001) hat die Finanzverwaltung zum Ort der sonstigen Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 4. Januar 2024
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