BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024

Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024 (IV D 3 - S 1547/19/10001 :005) warden die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 12. Februar 2024

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