BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025

Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 (IV D 3 - S 1547/00006/006/024) wurden die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 21. Januar 2025

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: