
BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 (IV D 3 - S 1547/00006/006/024) wurden die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 21. Januar 2025
Download:
Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: