BMF: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026
Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2025 (IV D 3 - S 1547/00006/007/021) werden die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026 bekannt gegeben.
Quelle: BMF online vom 23. Dezember 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: