BMF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024

Lohnsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. November 2023 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :010) den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht.

Gegenüber dem Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023, auf der Homepage des BMF nicht mehr abrufbar) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 % statt 1,6 %) ergeben.

Quelle: BMF online vom 6. November 2023

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier:

Der Programmablaufplan ist ebenfalls dort abrufbar. Klicken Sie bitte hier: