BMF: Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
Abgabenordnung
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung sieht im Wesentlichen eine deutliche Anhebung der Bagatellgrenze nach § 7 Absatz 2 MV für Zahlungsmitteilungen, eine Konkretisierung der vom Bundesamt für Justiz nach § 4a MV zu übermittelnden Daten und eine Änderung der bislang geltenden Übergangsregelung vor. Durch die Änderung der Übergangsregelung sollen die Übermittlungsfristen auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der elektronischen Übermittlungspflicht zugelassen werden können.
Quelle: BMF online vom 25. September 2024
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Der Regierungsentwurf der Verordnung ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. KlickenSie bitte hier: