BMF: Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Absatz 4 EStG; Königreich Bahrain
Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2026 (IV B 4 - S 1302/00014/009/061) wird zur durch Notenwechsel zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des
Königreichs Bahrain vom 22. November 2023, 11. August 2025, 21. November 2025 und 18. Dezember 2025 festgestellten Gegenseitigkeit hinsichtlich der steuerfreien Behandlung von Einkünften von Luft- und Schifffahrtsunternehmen durch die beiden Staaten Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 2. Januar 2026
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