BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs

Einkommensteuer

Mit BMF-Schreiben vom 4. Januar 2024 (IV C 5 - S 2341/23/10001 :004) wurde die ergänzte Gesamtübersicht der vom Auswärtigen Amt für einige Dienstorte neu festgesetzten Kaufkraftzuschläge bekanntgemacht.

Quelle: BMF online vom 5. Januar 2024

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Die ergänzte Übersicht ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: