
BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Lohnsteuer
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt und mit BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 - IV C 5 - S 2341/00025/004/005 - bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 21. Januar 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: