BMF: Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs
Lohnsteuer
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt und mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2026 - IV C 5 - S 2341/00026/004/005 - bekannt gemacht.
Quelle: BMF online vom 2. Januar 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: