BMF: Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 31. März 2026 (III C 3 - S 7140/00020/001/048) zur Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 31. März 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: