BMF: Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9. April 2026 (III C 3 - S 7157-a/00005/001/052) zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 9. April 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: