BMF: Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. November 2025 (IV C 5 - S 2334/00087/014/013) zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 11. November 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: