BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Einkommensteuer

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006) die Musterbescheinigungen für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ergänzt.

Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit diesem BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen.

Zur Gültigkeit von Bescheinigungen, die auf älteren Mustern aufbauen, finden Sie ebenfalls Ausführungen im BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024.

Quelle: BMF online vom 14. Februar 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier:

Die Musterbescheinigung im Word-Format ist ebenfalls auf der Webseite abrufbar. Klicken Sie bitte hier: