BMF: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)
Einkommensteuer
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das BMF ein Muster bereit, das mit dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008) veröffentlicht wird. Zur einfacheren Anwendung wird das Muster zusätzlich im Word-Format und als ausfüllbares PDF-Dokument bereitgestellt.
Zum 1. Januar 2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen. Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen finden Sie im BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.
Quelle: BMF online vom 23. Dezember 2024
Download:
Das BMF-Schreiben und die Bescheinigung sind auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Zum BMF-Schreiben klicken Sie bitte hier: