BMF: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 2. Januar 2026 (III C 3 - S 7155-a/00020/007/008) wird die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1. Januar 2026 geändert.
Quelle: BMF online vom 2. Januar 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: