BMF: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Einkommensteuer

Mit BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 (IV C 5 - S 2353/20/10004 :003) werden die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2024 bekannt gegeben.

Quelle: BMF online vom 3. Januar 2024

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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: