
BMF: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 (IV B 2 - S 1300/21/10024 :005) zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen.
Quelle: BMF online vom 21. Dezember 2023
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: