BMF: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Einkommensteuer / DBA
Mit BMF-Schreiben vom 19. Dezember 2025 (IV B 2 - S 1300/00510/012/002) wird das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den
Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023 (BStBl I S. 2179) geändert.
Quelle: BMF online vom 19. Dezember 2025
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