
BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Abgabenordnung / Einkommensteuer
Mit BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2024 (IV D 5 - S 2223/19/10003 :030) wird der zeitliche Anwendungsbereich der zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ergangenen BMF-Schreiben verlängert.
Quelle: BMF online vom 9. Dezember 2024
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: