Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

Umsatzsteuer

Mit dem BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2026 )III C 4 - S 7327/00009/002/003) wird die Liste der für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland zuständigen Finanzämter neu bekannt gemacht, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Kraftomnibussen ausführen.

Quelle: BMF online vom 8. Oktober 2026

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier:

Um unmittelbar zu der Liste der zuständigen Finanzämter zu gelangen, klicken 
Sie bitte hier: