BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 ist der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert worden. Der UStAE berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2022 - III C 3 - S 7015/22/10001 :001 (2022/1190542) -, BStBl I S. 1694, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
Quelle: BMF online vom 27. Dezember 2023
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