
BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE); Anpassung des Abschnitts 25.1 Absatz 12 UStAE
Umsatzsteuer
Mit BMF-Schreiben vom 13. März 2025 (III C 2 - S 7419/00016/021/023) ist zur Klarstellung und Herstellung von Rechtssicherheit die Formulierung des Abschnitt 25.1 Absatz 12 UStAE konkreter gefasst worden. Es soll klargestellt werden, dass bei Vorliegen einer einheitlichen Reiseleistung nach § 25 Absatz 1 Satz 2 UStG die Anwendung einer Steuerbefreiung nach § 4 UStG der Anwendung des § 25 Absatz 2 UStG vorgeht, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Quelle: BMF online
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