BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
Umsatzsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11. Dezember 2025 (III C 3 - S 7175/00036/001/054) zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands z. B. aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Quelle: BMF online vom 11. Dezember 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: